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Diese Seite enthält in alphabetischer Reihenfolge Stichworte zu unseren Verwaltungstleistungen.
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Gemeinde- und Landkreiswahlen; Wahlprüfung
Hinweis:
die folgenden Daten werden über das BayernPortal bereitgestellt.
Fachbereich 20 Kommunalwesen
Fachbereichsleiter
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77270
Fax: 08151 148-11270
Zimmer: OG.152
Fachbereich 20 Kommunalwesen
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77389
Fax: 08151 148-11389
Zimmer: OG.154
Fachbereich 20
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77551
Fax: 08151 148-11551
E-Mail: kommunalwesen@LRA-starnberg.de
De-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/20
Zimmer: OG.153
Die Rechtsaufsichtsbehörde prüft beim Vollzug des Gesetzes über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte die Vorbereitung und die Durchführung der Wahlen sowie das vom Wahlausschuss festgestellte Wahlergebnis (Art. 50 Abs. 1 GLKrWG).
Zuständige Rechtsaufsichtsbehörde für die Wahlprüfung ist gegenüber den kreisangehörigen Gemeinden das Landratsamt, gegenüber den kreisfreien Gemeinden und Landkreisen die Regierung.
Stellt die Rechtsaufsichtsbehörde fest, dass Wahlvorschriften verletzt worden sind, und ist es möglich, dass es dadurch zu einer unrichtigen Sitzverteilung oder Ämterverteilung gekommen ist, kann sie das Wahlergebnis berichtigen. Ist eine Berichtigung nicht möglich, hat sie die Wahl für ungültig zu erklären.
Stand: 28.05.2020